03.08.2008

Die Ausbildung zum Berufstaucher in Deutschland

Geprüfter Taucher:
Diese Berufsbezeichnung darf nur führen, wer die entsprechende IHK-Prüfung bestanden hat. Nur der "Geprüfte Taucher darf gewerbliche Arbeiten ausführen.
Tauchermeister:
Diese Berufsbezeichnung darf nur führen, wer die entsprechende IHK-Prüfung bestanden hat. Der Tauchermeister ist u. a. auch für die Taucherausbildung im Unternehmen verantwortlich.
Sporttaucher:
Eine interessante Freizeitgestaltung. Darf auf gar keinen Fall gewerbliche Arbeiten ausführen. Eine Anrechnung von Taucherstunden bei der Zulassung zur Prüfung erfolgt nicht.
Forschungstaucher:
Werden in speziellen Lehrgängen u. a. an der Universität nur für Forschungsaufgaben UW ausgebildet. Darf auf gar keinen Fall gewerbliche Arbeiten ausführen.
Ingenieurtaucher:
Werden in speziellen Lehrgängen nur für gutachterliche Aufgaben UW ausgebildet. Die Betreffenden müssen aber schon Ingenieur sein. Darf auf gar keinen Fall gewerbliche Arbeiten ausführen.
Feuerwehrtaucher:
Werden für spezielle Aufgaben der Feuerwehr ausgebildet und eingesetzt. Darf auf gar keinen Fall gewerbliche Arbeiten ausführen.
Bundeswehrtaucher:
Werden für spezielle Aufgaben der Bundeswehr ausgebildet. Eine Anrechnung der Tauchzeiten ist nur nach besonderer individueller Prüfung des Einzelfalls durch die IHK möglich. Darf auf gar keinen Fall gewerbliche Arbeiten ausführen.
Taucherdienstbuch:
Muss von jedem Geprüften Taucher geführt werden. Protokolliert die Durchführung seiner Arbeitsaufträge unter Wasser.
G31 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung
Diese Bescheinigung erhält der Taucher vom Taucherarzt nach der jährlich zu wiederholenden Eignungsuntersuchung.
BGV C23:
Unfallverhütungsvorschrift "Taucherarbeiten" Ein Lesemuss für jeden Taucher.
Auslandstaucherzertifikat:
Eine Anerkennung ist zur Zeit nicht möglich.

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